Berichte und Informationen

Monat: April 2018

Wildunfall

Ich möchte daran erinnern, dass wir im Weiherwald viele Rehe haben, und so kam es, dass am 17.04.18, morgens um sieben Uhr, ein Reh von rechts achtlos aus dem Wald gegen einen von Weiherfeld nach Bulach fahrenden Pkw rannte.  Ohne sich um den Schaden zu kümmern, setzte das Tier, das offensichtlich nicht verletzt worden ist, seine Weg fort und entfernte sich damit quasi unerlaubt vom Unfallort, denn am Pkw war ein Schaden von ca. 1000 Euro entstanden. Tierhaare konnten am beschädigten Fahrzeug festgestellt werden, doch vom Tier fehlt nach wie vor jegliche Spur.

Lärm

Der Sommer ist da, wir verbringen viel Zeit im Freien, wir feiern, und gehen dabei manchmal dem Nachbarn ganz schön auf die Nerven. Um ein einigermaßen friedliches Miteinander zu gewährleisten, hat die Stadt Karlsruhe eine Polizeiverordnung erlassen. Diese Verordnung ist nicht neu und bereits seit Mai 2014 in dieser Fassung gültig.

§1 Geltungsbereich

Diese Polizeiverordnung gilt für alle öffentlichen Straßen und Anlagen im Stadtgebiet Karlsruhe, sofern diese öffentlich gewidmet sind oder auf ihnen ein tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet, ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse, sofern in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.

§9 Nachtruhe, unzulässiger Lärm

(1) Über den Geltungsbereich des § 1 hinaus gilt auch in Gebäuden, Gärten und Höfen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile das Folgende:

  • Es ist verboten, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr die Nachtruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören.
  • Es ist verboten ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm zu erregen der geeignet ist die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen (Unzulässiger Lärm).
  • Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke und Dauer betrieben werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte bei offenen Fernstern oder Türen, auf offenen Balkonen im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben werden.
  • Geräuschvolle Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen im Freien, und wenn der Lärm nach außen dringt, auch im Haus, sonntags nicht und werktags nicht von 20..00 Uhr bis 07.00 Uhr ausgeführt werden.
  • Andere Betätigungen im Haus, die nach draußen dringen, oder in einem privaten Garten, die geeignet sind, andere i.S. v. Abs. 2 erheblich zu belästigen, dürfen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht stattfinden. Hierzu zählen insbesondere laute Gartenfeste und Hausfeste bei offenem Fenster sowie geräuschvolle Sportspiele.
  • In Gaststätten, Vergnügungs- und Versammlungsräumen aller Art innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden müssen von 22.00 Uhr an die Fenster und Türen geschlossen werden, wenn Gesang, Musik oder Lärm nach außen dringt.
  • Hund sind so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen oder Heulen mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

(2) Sonstige landesrechtliche oder bundesrechtliche Vorschriften z.B. 32. BImSchV, bleiben unberührt

Fahrraddieb festgenommen

Ein Zeuge beobachtete, wie sich zwei Personen am 13.04.18, morgens gegen 02.00 Uhr, an einem Fahrrad zu schaffen machten, welches hinter einem Haus in der Heidelberger Straße verschlossen abgestellt war. Er verständigte sofort die Polizei und erreichte dadurch, dass eine Streife sehr schnell vor Ort sein und einen der beiden Täter festnehmen konnte. Dieser fuhr gerade mit dem gestohlenen Fahrrad Rechts der Alb in Richtung Franziskus. Der zweite Täter, er ist namentlich bekannt, konnte flüchten.

Der 37 Jahre alte Mann hatte zum Zeitpunkt seiner Festnahme noch seine Arbeitshandschuhe an, in seiner Hosentasche führte er ein Cuttermesser und in seinem Rucksack einen Bolzenschneider mit sich.

Der zweite noch flüchtige Täter ist 47 Jahre alt. Beide Personen wohnen in der Weststadt und sind Deutsche.

Wenn auch Sie einmal Zeuge einer Straftat werden, rufen Sie sofort die Polizei an, denn, wie Sie am aktuellen Fall sehen, ist es für uns wichtig, schnell am Tatort zu sein. Abschließend möchte ich mich noch beim Hinweisgeber für sein vorbildliches Verhalten bedanken.

Praktikant beim Polizeiposten

Noch bis zum 24.05.18 absolviert der Polizeikommissaranwärter Kim Kubacki ein Praktikum beim Polizeiposten Rüppurr, welches er im Anschluss daran bis zum 01.10.18 beim Streifendienst des Reviers Südweststadt fortsetzt.

Dem schließt sich ein Studium an der Polizeihochschule in Schwenningen, mit weiteren Praktika, an. Wenn alles gut läuft, wird er seine Ausbildung am 31.03.2021 beendet haben.

In seiner Freizeit ist der 20jährige sportlich sehr aktiv- Er boxt für den Sportsclub Bulldog-Gym Karlsruhe im Halbschwergewicht als Profiboxer international.

Fiese Masche

Ende März erschien ein älterer Herr auf unserer Dienststelle mit einem seltsamen Anliegen.

Er teilte zunächst mit, dass er heute Morgen einen Anruf erhalten habe. Der Anrufer hätte sich als Kriminaldirektor Holger Münch vom Bundeskriminalamt ausgegeben und habe ihm gesagt, dass gegen ihn ein internationaler Haftbefehl vorliegen würde. Wegen einer verbotenen gewerbsmäßigen Handlung, auf die der Anrufer nicht genauer einging, sollte er an die Türkei ausgeliefert werden.

Der Anrufer hätte auch persönliche Daten und die E-Mail-Adresse erfragt und mitgeteilt, dass er sofort eine E-Mail schicken werde, welche eine Schweigepflichterklärung beinhalte. Diese müsse ausgefüllt wieder zurückgesandt werden.

Der Senior tat wie ihm geheißen, druckte sich die besagte Erklärung aus, füllte sie aus und konnte sie aber nicht zurückschicken, da sein Scanner nicht funktionierte. Dies war nun sein eigentliches Anliegen, weshalb er zum Polizeiposten kam. Gott-sei-Dank.

Aber wie wäre die Sache weitergegangen?
Ganz einfach. Nachdem ihm eine gehörige Portion Angst eingejagt worden ist, denn wer will schon in einen türkischen Knast, und er eine schriftliche Verpflichtung zum Schweigen abgegeben hatte, wäre ihm die Lösung offeriert worden. Gegen einen Obolus von einigen hundert oder tausend Euro hätte man von einer Verhaftung abgesehen und ihm sozusagen die Freiheit geschenkt.

Liebe Mitbürger. Wenn gegen Sie ein internationaler Haftbefehl  vorliegt, dann werden Sie von der Polizei nicht telefonisch vorgewarnt, sondern einfach verhaftet. Den Mitarbeiter Holger Münch gibt es beim BKA übrigens tatsächlich. Es handelt sich bei ihm um den Präsidenten des Amtes, und er beschäftigt sich mit Sicherheit nicht mit der Vollstreckung internationaler Haftbefehle.

Betrügerische Hofsanierer

Glücklicherweise fand diese Tat nicht in Rüppurr, Weiherfeld oder Dammerstock statt, auch nicht in Bulach, aber sie könnte, da die idealen Voraussetzungen vorliegen, auch hier passieren. Ideal sind in diesem Fall zwei Dinge: Ältere Menschen mit Eigenheim.

Im aktuellen Fall klingelten die aus Irland kommenden Täter an der Haustür und boten ihre Dienste an. Reinigung und Sanierung des Hofes, der Einfahrt oder sonst eines Grundstücks. Der Preis war günstig, denn 50 Euro sollte die 79 Jahre alte Frau für die Reinigung der Hofeinfahrt bezahlen.

Vier Arbeiter, die sofort mit einem Kastenwagen vor Ort waren, machten sich unverzüglich ans Werk. Noch während der Arbeit sagte der Vorabeiter, dass die 50 Euro pro Quadratmeter wären und er verlangte plötzlich 2.500 Euro. Damit war die ältere Dame natürlich nicht einverstanden  und weigerte sich zunächst. Sie wurde aber eingeschüchtert und es wurde so viel Druck aufgebaut, dass sie letztendlich nachgab, 2.000 Euro von ihrem Konto abhob, und bezahlte.

Kaum waren die Arbeiter fort, verständigte die Frau die Polizei. Glücklicherweise konnte im Rahmen der Fahndung der Transporter festgestellt, die Personalien der Arbeiter aufgenommen, und die 2.000 Euro sichergestellt werden.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Betruges wurde eingeleitet, und über den Ausgang des Verfahrens und die eventuelle Rückzahlung des Geldes hat nun die Justiz zu entscheiden.

Soweit muss es aber nicht kommen. Meiden Sie reisende Händler und Handwerker. Holen Sie sich einen ordentlichen Kostenvoranschlag ein und lassen Sie sich nicht durch ein scheinbar günstiges Angebot locken.

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