Berichte und Informationen

Monat: Mai 2018

Schnäppchen

Ein Rentner wollte sich für seinen Nebenjob einen kleinen Lieferwagen zulegen und suchte unter mobile.de nach einem geeigneten Fahrzeug. Dieses hatte er alsbald gefunden und er freute sich, einen so günstigen Wagen erstehen zu können.

Er nahm mit dem Verkäufer, einem Finnen, der offenbar in Landau gewohnt hat und nun nach Finnland zurückkehren möchte, Email-Kontakt auf. Es entspann sich ein Schriftverkehr, in dessen Verlauf der Finne die Kopie eines Ausweises, angeblich seines Personalausweises, und auch ein Familienbild schickte. Eine wunderbare Familie, so harmonisch, das muss man schon sagen.

Das Vertrauen des Käufers wuchs ins Unermessliche und es störte ihn auch nicht als der Finne schrieb, dass er mit dem Lieferwagen nach Finnland fahren würde. Dem Käufer würden dadurch keine Kosten entstehen, denn ein Transportunternehmen würde ihm das Fahrzeug kostenlos nach dem Eingang des Kaufpreises liefern.

Der Käufer überwies nun die 7.000 Euro auf ein Konto, und es schien ihn gar nicht zu stören, oder er merkte es nicht, dass es sich bei einer italienischen Bank befindet.

In der Hoffnung, auf die alsbaldige Lieferung seines Vehikels wartete er ein paar Tage ab, und dann noch ein paar, und er wird noch bis ans Ende seiner Tage warten, denn das Auto wird ihm nie geliefert werden, denn er ist einer alt bekannten Betrugsmasche aufgesessen.

Mit nur etwas mehr Misstrauen ließen sich solche Straftaten leicht verhindern.

Große Freude

Wochenlang stand ein Damenfahrrad im Bereich der Kleingartenanlage Kuhlager-Seele. Eine Überprüfung, ob das Fahrrad als gestohlen gemeldet ist, verlief ergebnislos. Da es codiert war, konnte PHK Schweikle als Eigentümerin eine ältere Dame ermitteln, welche anhand der eingravierten Nummer in der Beiertheimer Allee wohnen sollte. Dem war jedoch nicht mehr so, denn die Frau war zwischenzeitlich umgezogen und wohnte nun im Wohnstift.

Dort konnte sie erreicht und ihr das Fahrrad übergeben werden. Die Freude war sehr groß, denn damit hatte sie nicht mehr gerechnet. Das Fahrrad war ihr vor etwa 1 ½ Jahren in Rüppurr entwendet worden, Anzeige hatte sie seinerzeit jedoch nicht erstattet.

Frohes Fest

In der Nacht zum 20.05.18 feierten an die 20 Jugendliche eine Gartenparty in der Gebrüder-Grimm-Straße. Für Stimmung und auch Übernachtungsmöglichkeiten war gesorgt. Doch am nächsten Morgen machte sich Enttäuschung breit, denn einer der Mitfeiernden beging mehrere Diebstähle. Einem  Jugendlichen wurde aus dem Rucksack ein 20-Euro-Schein entwendet, zwei vermissten ihre Bluetooth-Boxen, einer davon auch noch sein Fahrrad, und einer vierten fehlte der Personalausweis.

Der Personalausweis tauchte wenig später unter dubiosen Umständen wieder auf, auch das Fahrrad fand sich im Bereich Asternweg/Resedenweg wieder.

Anzeigen wurden erstattet und PHK Schweikle fahndet nun nach dem „faulen Ei“, vielleicht sind es auch mehrere, unter den Partygästen.

Hunde

Ist der Hund des Menschen bester Freund? Die einen sagen so, die anderen so. Reibungspunkte zwischen Mensch und Tier, und natürlich auch zwischen den Tieren, wird es immer geben. Wenn wir jedoch auf einige Punkte achten, dürfte ein friedvolles Mit- und Nebeneinander kein größeres Problem mehr sein.

Die Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestimmt zum Thema Hundehaltung, Leinenzwang Verunreinigung folgendes:

  • Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen kann.
  • Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass der Hund sicher geführt wird.
  • Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
  • Personen, die einen Hund führen, haben ihn von Spielplätzen fern zu halten.
  • Hunde sind sicher an der Leine zu führen:
  1. In Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen sowie in verkehrsberuhigten Bereichen,
  2. In öffentlichen Anlagen mit Ausnahme gesondert ausgewiesener Hundeauslaufflächen unter Beachtung von Absatz 7,
  3. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe einschließlich deren Zu- und Abgänge,
  4. In Schulhöfen, in Außenanlagen von Kindergärten sowie auf öffentlichen Gehwegen vor diesen Einrichtungen,
  5. In Treppenhäusern und sonstigen Gebäuden mit öffentlichem Besucherverkehr,
  6. Bei öffentlichen Menschenansammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.

Den Hunden darf nur so viel Leine gelassen werden, dass keine Gefahr von ihnen ausgehen kann, im Einzelfall jedoch bis höchstens zwei Meter Länge.

  • Die Vorschriften der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03. August 2000 bleiben unberührt.
  • Auf gesondert ausgewiesenen Hundeauslaufflächen dürfen Hunde nicht frei laufen, wenn die den Hunde führende Person nicht zu jedem Zeitpunkt bestimmend auf den Hund einwirken kann.
  • Wer einen Hund ausführt hat dafür zu sorgen, dass der Hund Straßen und Anlagen, insbesondere Gehflächen und angrenzende Flächen, aber auch Hundeauslaufflächen nicht mit Kot beschmutzt. Hundekot ist vom Ausführenden unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen