
Herr H. wohnt am Ostendorfplatz und schätzt sich glücklich, in so einemEnsemble zu wohnen. Um zu seinem Heim zu gelangen, biegt er regelmäßig, vonSüden kommend, an der zweiten Einmündung nach rechts ab. Und nun schreibt HerrH.:
„Leider gibt es einige Mitmenschen, die der Meinung sind, dass man das nicht dürfe. Die Bandbreite der angewandten Belehrungsmethoden dieser Personen reicht von Hupkonzerten über Meckereien und Anpöbelungen bis hin zuBeleidigungen und absichtlichem Weg versperren.“
Nun, ihr Zornigen und Unwissenden: Ich habe die Örtlichkeit überprüft und musste feststellen, dass Herrn H. nichts vorzuwerfen ist. Er, und natürlich auch sie, die selbst ernannten Fahrschullehrer, dürfen an dieser Stelle in der geschilderten Form rechts abbiegen, auch wenn es zu Anfang etwas ungewohnt erscheint. Probieren Sie´s einfach.