Berichte und Informationen

Monat: Februar 2019

DANKE Karl!!

Wie durch Pressemitteilung bereits bekannt, geht Polizeioberkommissar Karl Sauter mit Ablauf des Monats März in seinen wohlverdienten Ruhestand.

Wir wollen es nicht versäumen, ihm – unserem langjährigen Kollegen und Freund –  auf diesem Wege „DANKE“ zu sagen:

  • für deine ausgezeichnete Sachbearbeitung aus dem großen Fächer polizeilicher Sachverhalte, mit denen du in den letzten 45 Jahren konfrontiert warst
  • für deine sehr warmherzige und menschliche Art im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern und uns Kollegen, wobei deine humorvolle Einstellung zum Leben immer wieder aufgeblitzt ist und du uns dadurch positiv motiviert hast
  • für deine außergewöhnliche und sehr geschätzte Pressearbeit im „Monatsspiegel“, im „Rieberger Bläddle“ und auf den Internetseiten der Bürgervereine – mit denen du die Bürgerschaft  weit über den Postenbereich angesprochen und ihnen in deinen ca. 1500  Artikeln die Polizeiarbeit auf deine ganz spezielle Art und Weise näher gebracht hast
  • für deine hervorragende und vorbildliche Einstellung bei der Ausbildung zahlreicher  jungen Kolleginnen und Kollegen, die ihre ersten und oft sehr prägenden Schritte im polizeilichen Alltag an deiner Seite gehen durften. Etliche davon sind mittlerweile im gehobenen Dienst – in einem Fall auch im höheren Dienst der Polizeilaufbahn – angekommen und haben diese erste Zeit auf Streife mit Karl Sauter in angenehmster Erinnerung
  • für deine große Einsatzbereitschaft auch an Wochenenden bei Sondereinsätzen dein Wissen und Können einzubringen. Es war dir nie zu viel – sehr oft warst du bereit, auch an Weihnachten oder anderen Feiertagen sowie zu witterungsungünstigsten Zeiten, für andere den Dienst zu übernehmen.

Dafür und noch für viel mehr sagen wir Dir „DANKE“ und ein „Vergelt’s Gott“, lieber Karl und wünschen Dir für den neuen Lebensabschnitt alles erdenklich Gute.

Im Namen des ganzen Teams des Polizeiposten Rüppurr

Peter Weber

Verdächtiges Fahrzeug im Weiherfeld

Oft und das ist auch gut so,  werden uns von aufmerksamen Mitbürgern Fahrzeuge gemeldet,  die auffallen, da sie über eine längere Zeit von ihrem Standort im öffentlichen Verkehrsraum  nicht bewegt werden. Den Anwohnern fällt das oft früher als uns auf, da sie sich natürlich besser in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft auskennen und in der Regel wissen welches Fzg. wo hingehört.

So konnten wir in der Vergangenheit auch schon gestohlene bzw. abgestellte und vom Eigentümer aufgegebene Fahrzeuge feststellen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Bei vielen Kraftfahrzeugen ist es aber auch so, dass sie ganz berechtigt im öffentlichen Verkehrsraum  stehen und „einen wertvollen  Parkplatz“ für längere Zeit in Anspruch nehmen und nicht bewegt werden. Dies ist nach der Straßenverkehrsordnung erlaubt, solange diese Kfz  ordnungsgemäß zugelassen und versichert sind.  Fahren muss man damit  nicht.

Bei Fahrzeuganhänger verhält es sich etwas anders. Diese müssen spätestens nach 14 Tagen bewegt werden.

Im Weiherfeld gibt es nun ein Fahrzeug, das schon länger Zeit steht und nicht bewegt wird. Dieser Pkw ist ordentlich zugelassen und versichert. Der Fahrzeughalter benötigt es aber aktuell für seine Erledigungen nicht, weshalb er auf ein Fahren verzichtet.

Dies stört offensichtlich jemanden, vermutlich aus der angrenzenden Nachbarschaft, worauf der Halter an seinem Pkw schon zig schriftliche Aufforderungen zum Entfernen seines Fahrzeuge durch diesen „Unbekannten“ ,  teilweise auch in einer Art- und Weise,  die fast unter die Gürtellinie geht,  erhalten hat.

Eine Überprüfung durch PK Stumpf vor Ort bestätigte das rechtmäßige Handeln des Fahrzeughalters.

Deshalb fordern wir den unbekannten Schreiber dazu auf „“Unterlassen Sie künftig diese Handlungen, welche sonst auch zivil und strafrechtlichen Konsequenzen haben können.

Zum Abschluss sei nochmals angeführt, falls Sie liebe Leser etwas verdächtiges in ihrer Umgebung feststellen, sei dies ein Fahrzeug oder verdächtiges Verhalten von Personen,  teilen sie das bitte weiterhin zeitnah der Polizei mit, damit wir es überprüfen und dann die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen treffen können.

Auch im Neuen Jahr wieder Einbrecher unterwegs

Am 04.01.2019, tagsüber,  wurde in Rüppurr in der Marxzeller Straße ein Einbruch in ein Einfamilienhaus verübt. Die Täter gelangten über den Garten zur Terrassenseite auf der Gebäuderückseite und brachen die Terrassentür mit Gewalt auf. Sie erbeuteten Schmuck im Gesamtwert von ca. 150,00 €. Die Hauseigentümer befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub.

Am Wochenende vom 01.02. bis 04.02.2019 versuchten Einbrecher in der Diakonissenstraße in eine Erdgeschosswohnung (Hochparterre) eines Mehrfamilienhauses einzudringen, was jedoch nicht gelang. Auch hier wurde versucht die Balkontüre aufzuhebeln. Offensichtlich war die Tür gut gesichert, weshalb der Einbruch scheiterte. Die Tatzeit dürfte hier auch  tagsüber gewesen sein,  als die Mieter außer Haus waren.

Im Zeitraum vom 01.01. bis 03.02.2019 wurde versucht mittels Hebelwerkzeugen das Wohnzimmerfenster im Erdgeschoss eines Einfamilienhauses in der Frauenalber Straße aufzubrechen. Die Täter waren hier bei ihrer Arbeit durch Bepflanzung im Garten relativ gut sichtgeschützt. Es gelang ihnen zum  Glück nicht ihre Tat zu vollenden, so dass es auch hier nur beim Sachschaden am Fenster blieb.

Am Freitag auf Samstag 08/09.02.2019 waren Einbrecher im Dammerstock unterwegs und brachen in das Fitnessstudio des PSK ein. Hier wurde ein Fenster im Untergeschoss aufgehebelt und sich so Zutritt zum Gebäude verschafft. Die Täter erbeuteten Bargeld und ein Laptop.

In allen vier Fällen wurde nicht unerheblicher Sachschaden verursacht.

Kleingartenhütte nicht aufgebrochen

Im selben Zeitraum, in dem versucht wurde, den Bauwagen unter der Brücke Am Rüppurrer Schloss aufzubrechen, wurde auch ein Einbruchsversuch in eine Gartenhütte im benachbarten Kleingartenverein Seewiesen angezeigt.

Hier überstieg, vermutlich derselbe Täter, erfolgreich einen Gartenzaun, scheiterte jedoch an der massiven Tür und an den Fenstern. Auch hier blieb es beim Einbruchsversuch wobei man nicht vergessen darf, dass in beiden Fällen ein Sachschaden von mehreren hundert Euro entstand.

Einbruch beim Tennisclub

Wenig erfolgreich war auch dieser Täter am 25.02.19, zwischen 01.00 Uhr und 02.00 Uhr, und es würde mich nicht wundern, wenn es sich um den vom Bereich Rüppurrer Schloss handelt.

Dieser Einbrecher kam offensichtlich ohne Werkzeug an seine „Arbeitsstelle“. Zunächst stellte er eine Bank unter ein Fenster, durch welches er einsteigen wollte. Er schlug die Scheibe ein, öffnete das Fenster und musste feststellen, dass er in der Damendusche gelandet ist. Nächster Anlauf. Er begab sich zum Eingang der Geschäftsstelle. Hier verließ er sich nicht mehr auf sein technisches Geschick sondern trat die Tür ein. Das klappte, und auch das Öffnen der Schränke im Vorraum. Leider fand er nicht was er suchte. An der nächsten Tür, dem eigentlichen Eingang zur Geschäftsstelle, scheiterte er wieder, nachdem er daran gerissen und auch versucht hatte, diese mit einem Kleiderbügel aufzuhebeln. Er besann sich nun wieder auf seine Stärken, hebelte den Rollladen am Fenster der Geschäftsstelle mit einem Metallrohr auf, warf die Scheibe ein und öffnete das Fenster. So kurz vor seinem Ziel musste er sein Vorhaben aufgeben, denn plötzlich  ertönte die akustische Warnanlage und der optische Warnmelder leuchtete.

Es erübrigt sich zu sagen, dass hier ein Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro entstanden ist und der Eindruck lässt sich auch nicht verleugnen, dass die Zeit der großen Einbrecher endgültig vorbei ist als noch Fernsehgeräte und wertvolle Teppiche entwendet, und nach einem ausgeklügelten Plan vorgegangen wurde.

Es ist halt nichts mehr so, wie es mal war.

Bauwagen (nicht) aufgebrochen

Über das Wochenende vom 22. – 25.02.19 wurde ein unter der Brücke Am Rüppurrer Schloss abgestellter Bauwagen fast aufgebrochen. Der wenig talentierte Einbrecher versuchte es zunächst an der Wagentür, welche dem Einbruch standhielt. Mehr Erfolg hatte er bei den Klappläden, welche weniger gesichert waren, doch scheiterte er an den dahinter befindlichen Schiebefenstern. Warum sich jemand an einem Bauwagen so abmüht kann kaum nachvollzogen werden, da dort mit Sicherheit keine Wertsachen zu vermuten sind.

Verfahren

Frau K., Mitte Siebzig, wohnt in Durlach-Aue und machte am Freitag dem 18.01.19  einen Fahrradausflug nach Rüppurr. Im Bereich der Gartenstadt verlor sie jedoch die Übersicht, wusste nicht mehr wo sie war, und landete schließlich im Kuhlager-Seele-Weg bei der Zwitscherstube. Dort wurde sie leicht verwirrt von einem Mann festgestellt, welcher die Polizei verständigte. Wenig später trafen die Beamten ein um zu sehen, wie geholfen werden konnte. Aufgrund ihrer Aufregung sah sich die ältere Frau nunmehr nicht mehr in der Lage, ihren Weg mit dem Fahrrad fortzusetzen weshalb sich die Streifenbesatzung kurzerhand dazu entschloss, Gefährt und Dame nach Hause zu bringen und fand auch dieser Ausflug ein glückliches Ende.

Tauberstraße

Frau S. befährt regelmäßig mit ihrem Fahrrad die Tauberstraße, von der Schauinslandstraße kommend, in Richtung Enzstraße. Im Grunde fährt sie entgegen der Einbahnstraße, aber als Radfahrerin darf sie das, weil das durch Verkehrszeichen so geregelt ist.

Nun beklagt sie sich darüber, dass es an der Einmündung Enzstraße von Autofahrern, die quasi von links kamen und ihr die Vorfahrt nicht einräumten, zu Anfeindungen und Belehrungen gekommen ist. Ihrer Meinung nach ist das auf das mangelhafte Wissen dieser Personen hinsichtlich der Vorfahrtsregelung an dieser Stelle zurückzuführen. 

Nun, liebe Autofahrer, ich bin mir sicher, dass Sie zum Großteil mit der dortigen Verkehrsregelung vertraut sind. Den wenigen Unwissenden sei in diesem Falle der 8 StVO ans Herz gelegt. Dort steht schon im ersten Satz: „An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt“, also Frau S. Ein Zusatzschild unter dem Einbahnstraßenzeichen macht übrigens auf diesen Umstand aufmerksam.

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