Oft und das ist auch gut so,  werden uns von aufmerksamen Mitbürgern Fahrzeuge gemeldet,  die auffallen, da sie über eine längere Zeit von ihrem Standort im öffentlichen Verkehrsraum  nicht bewegt werden. Den Anwohnern fällt das oft früher als uns auf, da sie sich natürlich besser in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft auskennen und in der Regel wissen welches Fzg. wo hingehört.

So konnten wir in der Vergangenheit auch schon gestohlene bzw. abgestellte und vom Eigentümer aufgegebene Fahrzeuge feststellen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Bei vielen Kraftfahrzeugen ist es aber auch so, dass sie ganz berechtigt im öffentlichen Verkehrsraum  stehen und „einen wertvollen  Parkplatz“ für längere Zeit in Anspruch nehmen und nicht bewegt werden. Dies ist nach der Straßenverkehrsordnung erlaubt, solange diese Kfz  ordnungsgemäß zugelassen und versichert sind.  Fahren muss man damit  nicht.

Bei Fahrzeuganhänger verhält es sich etwas anders. Diese müssen spätestens nach 14 Tagen bewegt werden.

Im Weiherfeld gibt es nun ein Fahrzeug, das schon länger Zeit steht und nicht bewegt wird. Dieser Pkw ist ordentlich zugelassen und versichert. Der Fahrzeughalter benötigt es aber aktuell für seine Erledigungen nicht, weshalb er auf ein Fahren verzichtet.

Dies stört offensichtlich jemanden, vermutlich aus der angrenzenden Nachbarschaft, worauf der Halter an seinem Pkw schon zig schriftliche Aufforderungen zum Entfernen seines Fahrzeuge durch diesen „Unbekannten“ ,  teilweise auch in einer Art- und Weise,  die fast unter die Gürtellinie geht,  erhalten hat.

Eine Überprüfung durch PK Stumpf vor Ort bestätigte das rechtmäßige Handeln des Fahrzeughalters.

Deshalb fordern wir den unbekannten Schreiber dazu auf „“Unterlassen Sie künftig diese Handlungen, welche sonst auch zivil und strafrechtlichen Konsequenzen haben können.

Zum Abschluss sei nochmals angeführt, falls Sie liebe Leser etwas verdächtiges in ihrer Umgebung feststellen, sei dies ein Fahrzeug oder verdächtiges Verhalten von Personen,  teilen sie das bitte weiterhin zeitnah der Polizei mit, damit wir es überprüfen und dann die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen treffen können.