Gerade die nun
angebrochenen Wintermonate mit Regen, Nebel und Schnee erschweren die Sicht.
Dabei ist Sehen und Gesehen werden, das A und O im Straßenverkehr. Ganz
besonders wichtig ist das für Fahrradfahrer, da sie bekanntermaßen keine
Knautschzone, keinen Airbag und keinen Gurt
haben.
Deshalb die Bitte an
alle „Biker“, falls noch nicht geschehen, die Fahrradbeleuchtung zu checken.
Durch die Neufassung des § 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung wird es den
Fahrradfahrern einfacher gemacht.
Die Fahrradbeleuchtung
darf nun mit Batterien ausgestattet sein. Bitte darauf achten, dass diese
„Aufstecklichter/Klemmlampen“ mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamt (Großbuchstabe K mit Wellenlinie und Zulassungsnummer) versehen
sind. Auf den Packungen ist dies durch den Schriftzug „StVZO zugelassen“
ersichtlich.
Abnehmbare Leuchten
wie Batterie- bzw. Akku-Beleuchtung müssen nicht mehr ständig mitgeführt
werden. Sie müssen bei Dämmerung, Dunkelheit und wenn es die Sichtverhältnisse
erforderlich machen angebracht sein, somit in den Wintermonaten fast
immer.
Tagfahrlicht und
Bremslichter sind erlaubt. Aber bitte die Scheinwerfer
so einstellen, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Reflektoren am Fahrrad erhöhen ihre Sicherheit.
1 x Frontreflektor
weiß, 1 x Rückstrahler rot, dazu 2 x Reflektoren gelb an jedem Pedal, 2 x
„Katzenauge“ in den Laufrädern oder
Reflektorband durchgängig am Mantel oder Speichenstick an jeder Speiche. Das
alles ist auch kombinierbar.
Noch eine Bitte zu
ihrer Sicherheit gehört dann noch bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad einen
passenden Helm auf den Kopf und geeignete Bekleidung mit eingewebtem Reflexgarn
oder Reflexelementen bzw. die gute gelbe/orangefarbene Warnweste.
Bei Fragen können
sie sich gerne an den Polizeiposten Rüppurr wenden. Wir wollen, dass sie sicher
und unfallfrei durch den Winter kommen.