Gerade die nun angebrochenen Wintermonate mit Regen, Nebel und Schnee erschweren die Sicht. Dabei ist Sehen und Gesehen werden, das A und O im Straßenverkehr. Ganz besonders wichtig ist das für Fahrradfahrer, da sie bekanntermaßen keine Knautschzone, keinen Airbag und keinen Gurt  haben.

Deshalb die Bitte an alle „Biker“, falls noch nicht geschehen, die Fahrradbeleuchtung zu checken. Durch die Neufassung des § 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung wird es den Fahrradfahrern einfacher gemacht.

Die Fahrradbeleuchtung darf nun mit Batterien ausgestattet sein. Bitte darauf achten, dass diese „Aufstecklichter/Klemmlampen“ mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamt  (Großbuchstabe K  mit Wellenlinie und Zulassungsnummer) versehen sind. Auf den Packungen ist dies durch den Schriftzug „StVZO zugelassen“ ersichtlich.

Abnehmbare Leuchten wie Batterie- bzw. Akku-Beleuchtung müssen nicht mehr ständig mitgeführt werden. Sie müssen bei Dämmerung, Dunkelheit und wenn es die Sichtverhältnisse erforderlich machen angebracht sein, somit in den Wintermonaten fast immer. 

Tagfahrlicht und Bremslichter sind erlaubt. Aber bitte die Scheinwerfer so einstellen, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Reflektoren am Fahrrad  erhöhen ihre Sicherheit.

1 x Frontreflektor weiß, 1 x Rückstrahler rot, dazu 2 x Reflektoren gelb an jedem Pedal, 2 x „Katzenauge“ in den Laufrädern  oder Reflektorband durchgängig am Mantel oder Speichenstick an jeder Speiche. Das alles ist auch kombinierbar.

Noch eine Bitte zu ihrer Sicherheit gehört dann noch bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad einen passenden Helm auf den Kopf und geeignete Bekleidung mit eingewebtem Reflexgarn oder Reflexelementen bzw. die gute gelbe/orangefarbene Warnweste.

Bei Fragen können sie sich gerne an den Polizeiposten Rüppurr wenden. Wir wollen, dass sie sicher und unfallfrei durch den Winter kommen.