Teil der polizeilichen Arbeit ist neben der Verfolgung von Straftaten und der Präventionsarbeit unter anderem die Schlichtung von Streitigkeiten. Überwiegend nehmen die eingesetzten Polizeibeamten hierbei lediglich eine Vermittlerrolle ein, ohne Anspruch auf endgültige Schlichtung eines teils schon Jahre schwelenden Streites oder Lösung des eigentlichen Problems zu erheben. Dabei liegt der Grund von nachbarschaftlichen Streitigkeiten aus polizeilicher Erfahrung heraus oftmals im (Fehl-)Verhalten von Mitmenschen, in ungeklärt bleibenden Missverständnissen oder wie hier ganz konkret in baulichen bzw. gartengestalterischen Unstimmigkeiten. So war es Anfang Mai ein an einer Grundstücksgrenze wachsender Baum, der die Polizei in Rüppurr auf den Plan rief, da dessen Laubabfall und herabfallendes Geäst mindestens seit 1 ½ Jahrzehnten in Nachbars Garten landet und deshalb bereits genauso lange für Verdruss sorgt. Da eine straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Relevanz nicht gegeben war und von dem Baum aktuell keine konkrete Gefahr ausging, blieb für die eingesetzten Beamten hier nur die Möglichkeit, unter Wahrung der gebotenen Neutralität zwischen den jahrzehntelangen Nachbarn zu vermitteln und einzig und alleine den Baum – vorerst – als Gewinner aus der Streitigkeit hervorgehen zu lassen.