Berichte und Informationen

Monat: Juli 2020

Mit der Bitte um Rücksicht und Beachtung der Durchfahrtsbeschränkung „Anlieger frei“

Rund um Rüppurr finden sich neben Naherholungsgebieten in Form von Wäldern und Wiesen auch diverse naturnahe Einkaufsmöglichkeiten, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen und von einer Vielzahl von Mitbürgern genutzt werden. Teilweise werden diese Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auch mit dem Auto aufgesucht. Aus gegebenem Anlass möchten wir die Mitbürger sensibilisieren, auf den schmalen Wegen gerade zu den Hofläden besondere Vorsicht und Rücksicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern an den Tag zu legen, kommt es hier – überwiegend aufgrund der Situation nicht angepassten Geschwindigkeiten – immer wieder zu gefährlichen Situationen, die bisher noch nicht zu Personen- oder Sachschäden, dafür aber zu Verärgerung und vielleicht auch schon zu Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern führten.

Verkehrszeichen 260: Verbot für Kraftfahrzeuge

Ganz nebenbei handelt es sich bei dem Verkehrszeichen „Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ um ein klar geregeltes und durch den Verkehrsteilnehmer im Fall einer Kontrolle nachzuweisendes Nutzungsrecht, welches lediglich Anwohner, deren Besucher, Inhaber von dortigen Grundstücken und Kunden der naturnahen Einkaufsmöglichkeiten zur Durchfahrt berechtigt – eine Abkürzung, um über Schleichwege schneller von „A“ nach „B“ zu kommen ist kein vom Verkehrszeichen erfasstes „Anliegen“!!! .

Temporäre Unterstützung beim Pp Rüppurr

Seit dem 01.06.2020 absolviert der Polizeikommissaranwärter Leonard Keil sein Grundpraktikum beim Polizeiposten Karlsruhe-Rüppurr. Nach erfolgreicher Vorausbildung beim IBA Lahr und den ersten gesammelten kriminalistischen Erfahrungen bei der Kriminalpolizei Karlsruhe wird er nun die nächsten 8 Wochen seine ersten Eindrücke im Bereich des Postendienstes sammeln.

Leonard Keil

Unser neuer Kollege kommt aus dem Landkreis Karlsruhe, hat bereits BWL studiert und ist nun seit Juli 2019 in der Ausbildung zum Polizeikommissar.

Seine nächsten Erfahrungen wird er von August bis September 2020 beim Streifendienst des Polizeirevier Karlsruhe-Südweststadt sammeln. Ab dem 01.10.20 geht´s dann nach Villingen-Schwenningen, um das duale Studium anzutreten.

Mitten aus dem Leben – Wenn der Wunsch nach einer Zigarette größer ist…

Nicht schlecht gestaunt hatte Anfang Juni einer unserer Mitbürger und die Mitarbeiter einer Rüppurrer Tankstelle, als plötzlich ein Mann im Schlafgewand, mit einer Infusionsnadel im Arm und der zugehörigen Infusion am rollbaren Infusionsständer den Verkaufsraum der Tankstelle betrat, um zur Befriedigung seines Nikotinbedürfnisses den erforderlichen Tabak zu kaufen. Dass das so nicht ganz seine Richtigkeit haben dürfte, war schnell klar, konnten die herbeigerufenen Beamten nach kurzen Ermittlungen schnell herausfinden, dass der „Kunde“ der Tankstelle eigentlich in ein Krankenbett des ca. 500 m weit entfernten Diakonissenkrankenhauses gehörte. Der arglose Patient war sich der Gefahr seines Tuns in Anbetracht seines Gesundheitszustandes wohl nicht bewusst. Diese ließ sich in der Notwendigkeit des Rücktransportes mit einem Rettungswagen letzten Endes aber unschwer erkennen.

Online Einkaufen über sogenannte „Fake-Shops“

Die Möglichkeiten des Internets sind bekanntlicherweise sehr groß und so haben gerade in Zeiten der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen noch mehr Menschen als zuvor das Einkaufen im Internet für sich entdeckt. Dass diese Möglichkeit des Einkaufens jedoch nicht nur Vorteile hat, erkennen geprellte Mitbürger daran, dass die erhoffte Ware erst gar nicht beim Käufer eintrifft. Das Sachgebiet Cybercrime des Pp Rüppurr führt dazu aus, dass durch unbekannte Tätergruppierungen mittlerweile verschiedene Arten von „Fake-Shops“ aufgesetzt und über diese Waren angeboten werden, welche dem englischen Begriff „fake“ nach nur vorgegaukelt und in der Realität nicht vorhanden sind. Die späteren Geschädigten werden dazu animiert, die angebotenen Waren gegen Vorkasse zu erwerben. Nach Überweisung der fälligen Beträge wird keine Ware geliefert!!!

Wie erkenne ich aber nun eine „gefakte“, also eine gefälschte Internetseite mit kriminellem Hintergrund? Hier einige Indizien, die Sie zur Prüfung vor einem Kauf über das Internet gerne im Bereich Ihres PC bereit legen dürfen:

  • Impressum gefälscht bzw. missbräuchlich von einem anderen Unternehmen verwendet (Anm. aus dem Internet: Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite im Impressum unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt)
  • Lediglich Vorkasse-Zahlungen, da anders angeblich „aus technischen Gründen“ nicht möglich (Anm. aus dem Internet: Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Grundsätzlich gilt: Keine Vorauskasse leisten!)
  • Oft nur Schnäppchen-Angebote auf der Webseite (Anm. aus dem Internet: Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen Shops, ist Skepsis angebracht.)
  • Siegel oder https-Verbindung bzw. gute Seitengestaltung ist keine Garantie für seriösen Anbieter (Anm. aus dem Internet: Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob der Online-Shop es rechtmäßig verwendet.)
  • Info einholen über z. B. Onlinewarnungen, Verbraucherschutz, Polizei-Beratung (Anm. aus dem Internet: Vor dem ersten Kauf gilt es, den Ruf des Unternehmens zu prüfen. Bewertungen anderer Nutzerinnen und Nutzer helfen dabei, doch auch diese sollte man kritisch lesen.)
  • Verwendete Sprache mit meist gravierenden grammatikalischen bzw. Rechtschreibfehler (meist in den Ausführungen in den AGB ersichtlich)
  • IBAN prüfen, z. B. Deutscher Shop aber ausländische IBAN – Vorsicht!

Sie haben doch überwiesen und das „Kind ist sozusagen schon in den Brunnen gefallen“?!?  

  1. Schnellstens zur Bank, ggf. ist die Zahlung noch rückgängig zu machen
  2. Belege soweit möglich sichern (Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails, Screenshot des Angebots und Impressums, Bankverbindung, Internetadresse)
  3. Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder online bei der Internetwache

Sicherlich nimmt die Prüfung des Online-Shops einige Minuten Zeit in Anspruch, aber besser so, als dass Sie später bei der Polizei sitzen und Anzeige wegen Betrugs erstatten müssen. Denn das dauert länger!

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