Rund um Rüppurr finden sich neben Naherholungsgebieten in Form von Wäldern und Wiesen auch diverse naturnahe Einkaufsmöglichkeiten, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen und von einer Vielzahl von Mitbürgern genutzt werden. Teilweise werden diese Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auch mit dem Auto aufgesucht. Aus gegebenem Anlass möchten wir die Mitbürger sensibilisieren, auf den schmalen Wegen gerade zu den Hofläden besondere Vorsicht und Rücksicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern an den Tag zu legen, kommt es hier – überwiegend aufgrund der Situation nicht angepassten Geschwindigkeiten – immer wieder zu gefährlichen Situationen, die bisher noch nicht zu Personen- oder Sachschäden, dafür aber zu Verärgerung und vielleicht auch schon zu Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern führten.

Ganz nebenbei handelt es sich bei dem Verkehrszeichen „Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ um ein klar geregeltes und durch den Verkehrsteilnehmer im Fall einer Kontrolle nachzuweisendes Nutzungsrecht, welches lediglich Anwohner, deren Besucher, Inhaber von dortigen Grundstücken und Kunden der naturnahen Einkaufsmöglichkeiten zur Durchfahrt berechtigt – eine Abkürzung, um über Schleichwege schneller von „A“ nach „B“ zu kommen ist kein vom Verkehrszeichen erfasstes „Anliegen“!!! .