Die Möglichkeiten des Internets sind bekanntlicherweise sehr groß und so haben gerade in Zeiten der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen noch mehr Menschen als zuvor das Einkaufen im Internet für sich entdeckt. Dass diese Möglichkeit des Einkaufens jedoch nicht nur Vorteile hat, erkennen geprellte Mitbürger daran, dass die erhoffte Ware erst gar nicht beim Käufer eintrifft. Das Sachgebiet Cybercrime des Pp Rüppurr führt dazu aus, dass durch unbekannte Tätergruppierungen mittlerweile verschiedene Arten von „Fake-Shops“ aufgesetzt und über diese Waren angeboten werden, welche dem englischen Begriff „fake“ nach nur vorgegaukelt und in der Realität nicht vorhanden sind. Die späteren Geschädigten werden dazu animiert, die angebotenen Waren gegen Vorkasse zu erwerben. Nach Überweisung der fälligen Beträge wird keine Ware geliefert!!!

Wie erkenne ich aber nun eine „gefakte“, also eine gefälschte Internetseite mit kriminellem Hintergrund? Hier einige Indizien, die Sie zur Prüfung vor einem Kauf über das Internet gerne im Bereich Ihres PC bereit legen dürfen:

  • Impressum gefälscht bzw. missbräuchlich von einem anderen Unternehmen verwendet (Anm. aus dem Internet: Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite im Impressum unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt)
  • Lediglich Vorkasse-Zahlungen, da anders angeblich „aus technischen Gründen“ nicht möglich (Anm. aus dem Internet: Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Grundsätzlich gilt: Keine Vorauskasse leisten!)
  • Oft nur Schnäppchen-Angebote auf der Webseite (Anm. aus dem Internet: Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen Shops, ist Skepsis angebracht.)
  • Siegel oder https-Verbindung bzw. gute Seitengestaltung ist keine Garantie für seriösen Anbieter (Anm. aus dem Internet: Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob der Online-Shop es rechtmäßig verwendet.)
  • Info einholen über z. B. Onlinewarnungen, Verbraucherschutz, Polizei-Beratung (Anm. aus dem Internet: Vor dem ersten Kauf gilt es, den Ruf des Unternehmens zu prüfen. Bewertungen anderer Nutzerinnen und Nutzer helfen dabei, doch auch diese sollte man kritisch lesen.)
  • Verwendete Sprache mit meist gravierenden grammatikalischen bzw. Rechtschreibfehler (meist in den Ausführungen in den AGB ersichtlich)
  • IBAN prüfen, z. B. Deutscher Shop aber ausländische IBAN – Vorsicht!

Sie haben doch überwiesen und das „Kind ist sozusagen schon in den Brunnen gefallen“?!?  

  1. Schnellstens zur Bank, ggf. ist die Zahlung noch rückgängig zu machen
  2. Belege soweit möglich sichern (Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails, Screenshot des Angebots und Impressums, Bankverbindung, Internetadresse)
  3. Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder online bei der Internetwache

Sicherlich nimmt die Prüfung des Online-Shops einige Minuten Zeit in Anspruch, aber besser so, als dass Sie später bei der Polizei sitzen und Anzeige wegen Betrugs erstatten müssen. Denn das dauert länger!