Berichte und Informationen

Monat: August 2020

Mitten aus dem Leben – Kostbarer Parkraum in Zeiten wachsender Zulassungszahlen

Die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen ist auch in diesem Jahr weiter angestiegen und wenn die Vehikel nicht gerade auf der Autobahn im Stau stehen, brauchen sie auch zu Hause einen Stellplatz. Sofern sich dieser nicht auf dem eigenen Grundstück befindet, ist der Autofahrer auf den öffentlichen Parkraum angewiesen. Hier sei zunächst festgestellt, dass es keinen (Rechts-)Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum gibt und der Parkraum lediglich für zugelassene Kraftfahrzeuge und Gespanne und nur zeitlich begrenzt für nicht angekoppelte (Wohn-)Anhänger vorgesehen ist und die Parkflächen platzsparend genutzt werden sollen.

Gerade bei längere Zeit abgestellten Fahrzeugen macht dies auf den ersten Blick mitunter einen gegenteiligen Eindruck, befinden sich die temporär daneben geparkten Fahrzeuge im ständigen Wechsel, sodass aufgrund der verschiedenen Breiten und Längen der Fahrzeuge ggfls. nicht nutzbare Freiräume zu dem seit längerer Zeit abgestellten PKW entstehen können. Sicherlich ärgerlich, doch mitunter nicht im Verantwortungsbereich des Nutzers des abgestellten Fahrzeuges, sodass – wie Mitte August geschehen – anonyme und an geparkten PKW angebrachte schriftliche Anfeindungen, die sich im Grenzbereich zum strafrechtlich Relevanten bewegten, unangebracht sind und ausschließlich für Verärgerung sorgen, aber keinesfalls zur Besserung der allgemeinen Parkplatzsituation beitragen.

Nach vorangegangener Diebstahlserie nun Eigentümer von Fahrrädern gesucht

Ende Juli entdeckte ein aufmerksamer Mitbürger in einem Maisfeld am Ortsrand von Rüppurr eine Vielzahl abgestellter Fahrräder und es stellte sich heraus, dass diese allesamt zu einer Diebstahlserie gehörten. Eine große Zahl der Fahrräder konnte bereits ihren rechtmäßigen Besitzern zugeordnet werden, doch fehlt immer noch jede Spur von den Eigentümern

  • eines Jugend-Mountainbikes der Marke „Zündapp“
  • eines Damenrades der Marke „Conway“
  • eines Jugend-Mountainbikes der Marke „Cyco“

Aus ermittlungstaktischen Gründen werden hier keine genaueren Details zu den Fahrrädern und auch keine Bilder veröffentlicht, doch werden Eigentümer, die Ihr im Zeitraum Mitte bis Ende Juli 2020 entwendetes Fahrrad in der o.g. Beschreibung wiedererkennen, gebeten, sich mit einem Kaufnachweis, einem Bild des Fahrrades z.B. von einer Fahrradtour oder falls beides nicht vorhanden ist, mit einer Beschreibung ihres Eigentumes mit dem Polizeiposten Rüppurr in Verbindung setzen.

Mitten aus dem Leben – Garpunkt weit überschritten

Gleich zwei Mal an einem Tag kam es Mitte Juli zum Aufruf der Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei. Grund war jeweils ein weit überschrittener Garpunkt zubereiteter Speisen, die auf dem Herd vergessen wurden. Die beiden älteren Mitbürger kamen aufgrund des schnellen und konsequenten Einschreitens jeweils mit dem Schrecken davon und wurden nicht verletzt. Bis auf eine angebrannte Dunstabzugshaube und dem Verlust der jeweiligen Mittagsmahlzeit entstand auch kein nennenswerter Sachschaden, was mit Sicherheit auch den ordnungsgemäß angebrachten und sicherlich regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüften Rauchmeldern in den Wohnungen der beiden Mitbürger zu verdanken war.

Cybercrime – Achtung bei Legitimation durch Ausweiskopie im Internet

Wie bereits berichtet werden Betrüger immer erfinderischer und so machen sich diese bei (Ver-)Käufen, Vermietungen oder ähnlichen Geschäften über das Internet eine neue Masche zur Untermauerung ihrer Seriosität zu nutze. Dabei werden die ahnungslosen Opfer für ein (betrügerisches) Geschäft im Internet überzeugt, indem der Täter per WhatsApp, Email oder auf sonstigem digitalen Weg die Kopie eines Ausweisdokumentes übersendet und das Opfer darum bittet, dies als Sicherung des „Geschäftes“ im Gegenzug ebenfalls zu tun. Während die durch den Täter übersandte Ausweiskopie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht den Täter zeigt und dieser somit unerkannt bleibt, erhält der Täter seinem Ansinnen nach die Kopie des echten Ausweises des Opfers, um hiermit an anderer Stelle von seiner Seriosität zu überzeugen. Selbst wenn das Opfer nicht auf den ebenfalls vom Täter ursprünglich erstrebten Betrug hineinfällt, ist der Täter nun im Besitz der Ausweiskopie, sodass das ursprüngliche Opfer bei Anschlussbetrügereien des Täters in den Fokus der Ermittlungsbehörden gerät.

Hören Sie auch hier auf Ihr Bauchgefühl und seien Sie misstrauisch – lassen Sie sich auf solche Geschäfte nicht ein und sollten Sie unsicher sein, stehen Ihnen die Verbraucherschutzzentralen, ggfls. ein sachkundiger Bekannter / Verwandter und nicht zuletzt die Beamten Ihres Polizeiposten Rüppurr für Fragen zu diesem Thema zu Verfügung.

Mitten aus dem Leben – die Geschmäcker sind eben doch verschieden…

Dass das nicht nur beim Essen und Trinken, sondern auch bei der Musik der Fall ist, bewahrheitete sich zum Monatswechsel Juni/Juli im Dammerstock. Denn während seine Besucher die Darbietungen des professionellen Opern-Sängers im heimatlichen Garten genossen, empfanden andere dies als die abendliche Ruhe störenden Lärm, was aufgrund der angegebenen langen Dauer der Opern- und Klavierdarbietungen die Polizei auf den Plan rief. Der Profi-Musiker war hier sogleich einsichtig und beendete seine als Generalprobe für den bevorstehenden Auslandsauftritt gedachten Darbietungen vor seinen Freunden als Publikum sogleich, sodass die abendliche Ruhe wiederhergestellt werden konnte.

Promillegrenze auch für Radfahrer

„Ein Bier geht noch – ich bin ja mit dem Fahrrad da!“ Dass diese Aussage, die man doch das eine oder andere Mal auf einer Familienfeier, einem Gartenfest oder auf einer Party hört nicht unbedingt stimmen muss, bewahrheitete sich Anfang Juli im Bereich der Ettlinger Allee. Hier war den Beamten des Streifendienstes des Polizeireviers Karlsruhe-Südweststadt ein Radfahrer aufgrund unsicherer Fahrweise, starker Schlangenlinien und des Nächstens ohne Beleuchtung an seinem Vehikel aufgefallen, als er letztlich fast zu Fall gekommen wäre. Die bei der folgenden Kontrolle auffallende verwaschene Aussprache, der unsichere Stand / Gang und der Alkoholgeruch in der Atemluft lieferten weitere Indizien für eine nicht unerhebliche Alkoholisierung des Radfahrers, die ein Atemalkoholtest mit einem Ergebnis von 1,8 Promille bestätigte. Damit übertraf der Radfahrer den für die absolute Fahruntüchtigkeit erforderlichen Wert von 1,6 Promille und muss neben einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr nun mit einer Überprüfung rechnen, ob er aufgrund des erreichten Promillewertes für das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen im Straßenverkehr überhaupt geeignet ist.

Ganz nebenbei: Dass man als Radfahrer was den Alkoholkonsum angeht keinen Freifahrschein hat, ist unter anderem daran zu erkennen, dass neben dem Grenzwert einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt von 1,6 Promille bereits bei einem Wert von 0,3 Promille mit Fahrauffälligkeiten oder gar einem (teil-)verschuldeten Unfall eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr oder Straßenverkehrsgefährdung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Führerschein zu rechnen ist – ein Taxi ist da allemal sicherer und billiger…

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