„Ein Bier geht noch – ich bin ja mit dem Fahrrad da!“ Dass diese Aussage, die man doch das eine oder andere Mal auf einer Familienfeier, einem Gartenfest oder auf einer Party hört nicht unbedingt stimmen muss, bewahrheitete sich Anfang Juli im Bereich der Ettlinger Allee. Hier war den Beamten des Streifendienstes des Polizeireviers Karlsruhe-Südweststadt ein Radfahrer aufgrund unsicherer Fahrweise, starker Schlangenlinien und des Nächstens ohne Beleuchtung an seinem Vehikel aufgefallen, als er letztlich fast zu Fall gekommen wäre. Die bei der folgenden Kontrolle auffallende verwaschene Aussprache, der unsichere Stand / Gang und der Alkoholgeruch in der Atemluft lieferten weitere Indizien für eine nicht unerhebliche Alkoholisierung des Radfahrers, die ein Atemalkoholtest mit einem Ergebnis von 1,8 Promille bestätigte. Damit übertraf der Radfahrer den für die absolute Fahruntüchtigkeit erforderlichen Wert von 1,6 Promille und muss neben einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr nun mit einer Überprüfung rechnen, ob er aufgrund des erreichten Promillewertes für das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen im Straßenverkehr überhaupt geeignet ist.
Ganz nebenbei: Dass man als Radfahrer was den Alkoholkonsum angeht keinen Freifahrschein hat, ist unter anderem daran zu erkennen, dass neben dem Grenzwert einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt von 1,6 Promille bereits bei einem Wert von 0,3 Promille mit Fahrauffälligkeiten oder gar einem (teil-)verschuldeten Unfall eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr oder Straßenverkehrsgefährdung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Führerschein zu rechnen ist – ein Taxi ist da allemal sicherer und billiger…