Eine ordentliche Menge an Bauschutt war es, die ein aufmerksamer Mitbürger Ende Oktober in der Verlängerung des Erlenweges kurz vor dem Wasserwerk aufgefunden hatte. Nachdem zunächst keine Hinweise auf den Eigentümer vorhanden waren, führten die weiteren Ermittlungen inklusive Sichtung des abgelagerten Unrates zum Verursacher der nicht nur optisch sondern auch (naturschutz-)rechtlich zu beanstandenden Abfallentsorgung. Somit muss der ehemalige Eigentümer nun nicht nur die Kosten für das Entfernen und das Entsorgen seines Bauschutts tragen, sondern hat in der Folge mit weiteren Kosten in Form eines Bußgeldes wegen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu rechnen.