Auch wenn hier immer wieder das Thema „Betrug“ aufgegriffen werden muss, berichten wir Ihnen aus aktuellem Anlass über eine brandneue Betrugsmasche. Hierbei veranlassen die Täter über das Internet die Versendung eines WhatsApp-Sicherheits-PINs per SMS auf die Mobiltelefone der Geschädigten. Anschließend
- schreiben die Unbekannten den Inhaber dieses Mobiltelefons via WhatsApp an,
- geben sich dabei als Bekannter oder Freund aus,
- machen Ihr Opfer glauben, dass es sich um eine Fehlleitung des WhatsApp-Sicherheits-PIN handelte und
- bitten um die Zusendung dieses PINs.
Dass es sich hierbei um den Verifizierungs-PIN des WhatsApp-Accounts des Opfers handelt und das Opfer dem Täter mit einer unbedarften Zusendung des PINs die Möglichkeit bietet, Einfluss auf den WhatsApp-Account zu nehmen, verschweigen die Täter selbstverständlich.
Doch was soll das alles – was hat der Täter davon?
Nun ja, es ist zu vermuten, dass der Täter durch die sodann unbefugte Nutzung des WhatsApp-Accounts des Opfers bei Anschlussstraftaten wie Betrügereien seine wahre Identität verschleiern möchte. Denn der Tatverdacht wird auf den eigentlichen Inhaber des gekaperten WhatsApp-Accounts gelenkt, ergeben polizeiliche Ermittlungen zur zugehörigen Handynummer eben das Opfer als Anschlussinhaber.
Sollten Sie selbst also keine Änderungen in WhatsApp vorgenommen oder zum Beispiel ihr Mobiltelefon gewechselt haben, was jeweils die Zusendung und Eingabe eines Sicherheits-PIN begründen könnte, seien Sie misstrauisch. Bedenken Sie, dass die Zusendung eines Sicherheits-PINs niemals auf ein „fremdes“ Handy erfolgt oder fehlgeleitet werden kann, sodass Sie eine erhaltene PIN niemals an einen (vermeintlichen) Bekannten oder Freund weiterleiten sollten.
Auch bei dieser Betrugsmasche deshalb ein weiteres Mal die Bitte an Sie, beim Umgang mit den neuen Medien generell auf Ihr Bauchgefühl zu hören. Fragen Sie bei einem verräterischen Kribbeln in der Magengegend lieber einmal mehr als einmal zu wenig einen erfahrenen Verwandten, Bekannten oder auch gerne die Beamten Ihres Polizeipostens Rüppurr, bevor das „Kind“ durch eine unüberlegte Handlung „in den Brunnen gefallen ist“.