Nachdem es in diesem Jahr endlich mal wieder einen annähernd “richtigen“ Winter mit Schnee und kalten Temperaturen gab, hatten Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste auch mit entsprechenden Begleiterscheinungen zu kämpfen. Denn durch die dauerhaft niedrigen Temperaturen bis in den zweistelligen Minusbereich waren die stehenden Gewässer in der Umgebung zugefroren und luden auf den ersten Blick zum Eislauf in der freien Natur ein. Ein unkalkulierbar gefährliches Unterfangen, das im Weiherwald zunächst dazu geführt hatte, dass zwei Schlittschuhläufer eingebrochen waren. In Kenntnis dieses Unglücks hatten sich Mitte Februar trotzdem insgesamt 15 Eisläufer auf den zugefrorenen Gewässern des Weiherwaldes eingefunden und mussten zur Abwehr von Gefahren für ihre Gesundheit von den nicht ausreichend tragfähigen Eisflächen verwiesen werden. Mit den warmen Temperaturen in den Folgetagen hat sich die stets in den Wintermonaten präsente Gefahr dann glücklicherweise aufgelöst.
Ebenfalls Mitte Februar hatte sich ein 46-jähriger Mann in der Diakonissenstraße selbst in Gefahr gebracht, nachdem er zuvor sehr stark dem Alkohol zugesprochen hatte. Dabei führten die erreichten knapp 4 Promille dazu, dass er seinen Nachhauseweg nicht mehr alleine fortsetzen konnte, die Gefahr einer Unterkühlung bei Minustemperaturen sehr präsent war und er keinem Angehörigen in Obhut gegeben werden konnte, um eventuelle Gefahren durch alkoholbedingte Begleiterscheinungen von dem Betrunkenen abzuwehren. Somit waren die eingesetzten Beamten gezwungen, die Person in Gewahrsam zu nehmen und den spartanisch eingerichteten, dafür aber überwachten „Zimmern“ des Polizeigewahrsams zuzuführen, wo der Mann nach ein paar Stunden Schlaf den Hauptteil seines Rausches hinter sich gebracht hatte und seinen Weg fortsetzen konnte.
Einige Tage später waren es mehrere Kinder, die sich ausgerechnet die viergleisige Bahnstrecke zwischen Bahnübergang „Brunnenstückweg“ und Kleingartenanlage „Forstlach“ zum Spielen ausgesucht hatten. Bei Erblicken der Kinder auf dem Gleiskörper war der Führer eines Güterzuges gezwungen, eine Gefahrenbremsung durchzuführen, was in Anbetracht des Gewichtes eines derartigen Güterzuges eines entsprechenden Bremsweges bedurfte und zu einer Einstellung des Zugverkehrs auf dem betroffenen Streckenabschnitt führte. Glücklicherweise wurde aufgrund des schnellen Handelns des Zugführers keines der Kinder von dem Güterzug erfasst. Sicherlich wird der Vorfall für die Kinder nicht folgenlos bleiben und soll als gerade nochmal gut gegangenes Negativbeispiel dafür dienen, dass Kinder und deren Eltern die „Spielplätze“ sorgfältiger auswählen und sich stets von den Bahnanlagen fernhalten.
Passen Sie auf sich auf!!