Alle Jahre wieder … kommt die dunkle Jahreszeit und damit auch die Gefahren gerade für die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Zweiradfahrer. Dabei werden vor allem die jüngsten und damit unerfahrensten Verkehrsteilnehmer zu Fuß, mit ihren Rollern und Fahrrädern in der Dämmerung und bei Dunkelheit gerne einmal übersehen, weshalb wir gerade abends, nachts und frühmorgens für erhöhte Vor- und Rücksicht werben, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind.

Dabei gilt nicht nur bei Ihrem Weg auf den Straßen, an Fußgängerüberwegen oder im Bereich von Schulen und Schulwegen in und um Rüppurr, sondern auch schon beim Einfahren in den fließenden Verkehr erhöhte Vorsicht. Denn beim Fahren aus einer Hofeinfahrt hinaus nähert sich auf dem angrenzenden Gehweg ruckzuck ein roller- bzw. fahrradfahrendes Kind und bedarf in seinem „Schutzbereich Gehweg“ Ihrer besonderen Rücksichtnahme. Dabei muss sich das Kind bis einschließlich 7 Jahren nach der Straßenverkehrsordnung mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg fortbewegen und darf dort von einem fahrradfahrenden Erwachsenen begleitet werden; von 8 bis einschließlich 9 Jahren darf es – ohne dortige Begleitung – auf dem Gehweg fahren.

Doch nicht nur die Verkehrsteilnehmer können durch defensive und umsichtige Fahrweise zur Sicherheit unserer (jüngsten) Verkehrsteilnehmer beitragen, appellieren wir an deren Eltern, gerade über die Herbst- und Wintermonate die Funktionsfähigkeit aller Sicherheitseinrichtungen (Licht, Reflektoren, Bremsen, etc.) an den Fahrzeugen ihrer Sprösslinge regelmäßig zu überprüfen und die Kinder darüber hinaus mit geeigneter, reflektierender Kleidung und einem Fahrradhelm auszurüsten – übrigens auch ein tolles und dazu noch sinnvolles Geschenk zu allen möglichen Anlässen von Omas, Opas, Tanten, Onkel,…