Berichte und Informationen

Monat: Februar 2022

„Hilfe Mama, ich hatte einen Unfall“

Mit diesem oder ähnlichen Aussagen versuchten unbekannte Anrufer in der zweiten Januarhälfte überwiegend ältere Mitbürger um ihr Erspartes zu bringen. Dabei ist das Phänomen der „Schockanrufe“ nicht neu und versucht immer an die Hilfsbereitschaft, den eigenen Angehörigen gegenüber, zu appellieren. Zum Teil pietätlose Geschichten über eine plötzliche und ohne die finanzielle Hilfe möglicherweise tödliche Erkrankung, die Verursachung eines Verkehrsunfalles mit tödlichem Ausgang und einer deshalb zu zahlenden „Kaution“ oder andere schockierende Berichte unter Beteiligung eines nahen Verwandten sollen den Angerufenen dazu animieren, einen 4- mitunter auch 5-stelligen Geldbetrag bereit zu stellen.

Natürlich möchte jeder nur das Beste für seine Lieben und ist bereit, diesen jede mögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Trotzdem ist bei aller Hilfsbereitschaft ein kopfloses und unüberlegtes Verhalten fehl am Platz. Kommen Sie einer derartigen Aufforderung deshalb nicht unüberlegt nach, entstammen derartige Schilderungen der Phantasie der handelnden Täter. Vergewissern Sie sich über Ihnen bekannte Rufnummern oder persönlich bei dem angeblich betroffenen Verwandten oder dessen näheren Familienangehörigen, ob tatsächlich eine Notlage vorliegt.

Die allseits bekannten Betrugsmaschen 

  • des angeblichen Polizeibeamten, der Ihnen weiß machen will, dass in der Nachbarschaft eingebrochen wurde, Sie aufgrund einer aufgefundenen „Liste“ ein nächstes Opfer sein könnten und die Polizei Ihre Wertgegenstände in Sicherheit bringen muss
  • des vermeintlichen Microsoft-Mitarbeiters, der aus der Ferne Zugriff auf Ihren Computer erlangen möchte, um diesen zu „reparieren“, tatsächlich aber an die darauf gespeicherten Daten gelangen möchte
  • des „Enkels“ der Sie um eine Leihgabe z.B. für den Kauf eines Hauses o.ä. bittet
  • des falschen Bankmitarbeiters, der Daten zu Ihren Bankkonten erfragt, um Zugriff auf diese zu erlangen oder
  • eine Kombination aus obigem mit unterschiedlichen Ausschmückungen der „Geschichte“ (z.B. mutmaßlicher Polizeibeamter, der über einen Unfall der Enkelin berichtet)

sind aus früheren Berichterstattungen bereits bekannt, weshalb ich heute nicht näher darauf eingehe, sondern Sie darum bitte, bei derartigen Anrufen stets die angebrachte Portion Skepsis an den Tag zu legen und gegenüber dem Anrufer resolut und Ihrem Empfinden nach gerne auch unhöflich zu sein, auch wenn es nicht Ihrer Natur entspricht.

Sprechen Sie generell und vor allem bei eingehenden Anrufen im Verwandten- und Bekanntenkreis über dieses Thema und setzen Sie sich im Zweifel lieber einmal mehr als einmal zu wenig mit den Beamten Ihres Polizeipostens Rüppurr, jeder anderen Dienststelle oder mit dem Notruf „110“ in Verbindung.

Ein Zettel reicht nicht (mehr)…

Mitte Januar ereignete sich in der Rastatter Straße um die Mittagszeit ein Verkehrsunfall bei welchem an einem geparkten Auto lediglich geringer Sachschaden entstanden war. Da der unfallverursachende Mitbürger keinen Verantwortlichen für das beschädigte Fahrzeug ausmachen konnte, entschloss er sich nach einer kurzen Wartezeit einen Notizzettel mit seinem Namen und der Telefonnummer an der Windschutzscheibe zu befestigen und fuhr seines Weges.

Gut gemeint, doch leider nicht (mehr) ausreichend, auch wenn diese Vorgehensweise in der landläufigen Meinung oft noch tief verankert ist. Denn ein Zettel kann wegfallen und übersehen werden oder die Schrift kann durch Regen verwaschen werden, sodass der Geschädigte keine Möglichkeit mehr hat, seinen Schaden beglichen zu bekommen. Weiterhin könnte der Unfallverursacher alkoholisiert sein, unter Drogen stehen oder nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen, sodass dem Gesetzgeber und der Justiz ein lapidarer Zettel nicht ausreicht und der Schädiger sich einem Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gegenübersieht. Nicht zuletzt verfügt nahezu jeder über ein Mobiltelefon oder es befindet sich in der Nähe ein Passant oder eine andere Möglichkeit, über die „110“ die Polizei zu verständigen, sodass keine stichhaltigen Gründe entgegenstehen, seinen Feststellungspflichten über die Polizei nachzukommen, wenn der Unfallgegner nicht greifbar ist.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen